Erbfall regeln. Testament. Legat. Erbvertrag. Nachlassplanung.

Testament und Erbvertrag sind wichtige Elemente der rechtzeitigen Planung und Regelung Ihres Nachlasses. Auch die Errichtung einer Stiftung nehmen wir für Sie vor. Unsere ausgewiesenen Spezialisten und Spezialistinnen beraten Sie gerne.
Lebzeitige Zuwendungen/Schenkungen und Sponsoring können sinnvolle Ergänzungen oder Alternativen sein. Wir beraten Sie auch bei Fragen betreffend Ergänzungsleistungen.

Schutz des Lebenspartners.

Wir helfen Ihnen, Ihren Ehe- oder Partnerschaftsvertrag zu gestalten. Sie erhalten umfassende Unterstützung beim Schutz Ihrer Partnerin und Ihres Partners, oder überhaupt Ihrer Familie und der Nachkommen, sofern gewünscht.

Willensvollstreckung. Erbschaftsverwaltung.

Wir stehen Ihnen als Willensvollstrecker zur Verfügung und wickeln Ihren Nachlass nach Ihren Vorgaben ab.
Wir setzen Ihren Willen um. Als Anwälte unterstehen wir dem strafrechtlich geschützen Anwaltsgeheimnis.

Erbteilung. Erbenvertretung.

Als ausgewiesene Spezialisten mit langjähriger Erfahrung vertreten wir Ihre Anliegen in der Erbengemeinschaft. Wir evaluieren für Sie mögliche Lösungen. Wir vertreten Ihre Interessen auch gegenüber den Behörden (Steuerverwaltungen, etc.)
Wir nehmen auch Mandate als Erbenvertreter wahr, zum Beispiel, wenn die finanzielle Lage eines Unternehmens zunächst geklärt werden muss, oder wenn andere Gründe eine solche Massnahme aufdrängen.

Erbstreitigkeiten.

Wir vertreten Sie in komplexen Erbstreitigkeiten, bei Bedarf auch vor Gericht.